Strategie des Bundes zur Agenda 2030 mit Mängeln

18. Februar 2021

Der Bundesrat hat in seinem Entwurf zur Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 die Leitlinien für die weitere Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung festgelegt. Der Strategieentwurf weist jedoch erhebliche Lücken auf bei der Inklusion von Menschen mit Behinderungen.

Mit seiner Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 zeigt der Bundesrat auf, wie er die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung in den nächsten zehn Jahren umsetzen will und legt die innen- und aussenpolitischen Stossrichtungen fest. Er definiert in der Strategie auch die Schwerpunkte, denen in der Umsetzung der Agenda 2030 ein besonderer Handlungsbedarf zukommt. So wurden die Themen «nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion», «Klima, Energie, Biodiversität» und «Chancengleichheit» als Schwerpunktthemen definiert.

Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend berücksichtigt

Die CBM Christoffel Blindenmission Schweiz begrüsst es, dass der Bund die Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 erarbeitet hat, sieht aber deutlichen Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Entwurf. Eine Strategie ist zwingend notwendig, jedoch muss diese ihrem Namen und insbesondere der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung würdig sein. Dies verpasst der vorliegende Entwurf klar. Die CBM Schweiz bedauert, dass die Strategie lediglich bereits beschlossene Zielsetzungen und Massnahmen aufgreift und kein zusätzliches Budget zur Umsetzung der Strategie vorsieht.

Der Bundesrat erkennt mit der Strategie auch die der Agenda 2030 zugrunde liegenden menschenrechtlichen Verpflichtungen nicht an, die in verschiedenen völkerrechtlich verbindlichen Instrumenten verankert sind. So ist die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) die Grundlage und das Leitwerk zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Als solches muss sie auch für die Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 gelten. Die Rechte von Menschen mit Behinderungen müssen übergreifend und sowohl auf der nationalen als auch auf der internationalen Ebene in der gesamten Strategie verankert werden. Das ist bislang nicht der Fall und gilt es entsprechend zu korrigieren.

Partizipation als Weg zum Erfolg

Das Prinzip «Niemanden zurücklassen» der Agenda 2030 muss als Leitprinzip in der gesamten Strategie fungieren. Es reicht nicht aus zu erwähnen, dass diesem Grundsatz besondere Beachtung zu schenken ist, sondern es muss klar dargelegt werden, wie sichergestellt wird, dass niemand zurückgelassen wird. Dies ist gerade auch für Menschen mit Behinderungen zentral, denn sie gehören zu den am meisten benachteiligten und zurückgelassenen Bevölkerungsgruppen.

Der Strategieentwurf lässt überdies Informationen zum weiteren Prozess vermissen, insbesondere zur Erarbeitung der Aktionspläne und der Überarbeitung der Strategie. Nachhaltige Entwicklung kann nur partnerschaftlich realisiert werden: Partizipation ist ein Menschenrecht und wichtig, wenn das Prinzip «Niemanden zurücklassen» sichergestellt werden soll. Menschen mit Behinderungen müssen deshalb zwingend aktiv in die Erarbeitung der Aktionspläne und die Überarbeitung der Strategie einbezogen werden.

 

Über die CBM
Die CBM Christoffel Blindenmission ist eine international tätige, christliche Entwicklungsorganisation und fördert Menschen mit Behinderungen in Ländern des Globalen Südens. Sie leistet Entwicklungszusammenarbeit sowie humanitäre Hilfe und ermöglicht, dass Behinderungen vorgebeugt sowie Menschen mit Behinderungen medizinisch betreut und inklusiv gefördert werden. Ihr Ziel ist eine inklusive Gesellschaft, in der niemand zurückgelassen wird und Menschen mit Behinderungen eine verbesserte Lebensqualität haben. Von der Weltgesundheitsorganisation WHO ist die CBM als Fachorganisation anerkannt. Die CBM Schweiz führt das Zewo-Gütesiegel und ist Partnerorganisation der Glückskette.

Kontakt
Michael Schlickenrieder
Co-Leitung Kommunikation und Fundraising
Tel. 079 540 80 20
michael.schlickenrieder@STOP-SPAM.cbmswiss.ch

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