Die Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung sind inklusiv
Grosse Fortschritte wurden dank der Millenniumsentwicklungsziele erreicht, jedoch blieben gerade Menschen mit Behinderungen oft aussen vor, da die Millenniumentwicklungsziele ihre Belange nicht explizit berücksichtigten. 2015 haben sich die Vereinten Nationen auf die Agenda 2030 und damit die neuen Ziele für nachhaltige Entwicklung bis 2030 geeinigt. Diese nehmen nun explizit Bezug auf Menschen mit Behinderungen – auch dank der CBM, die sich weiterhin für die Umsetzung der Ziele einsetzt.
Die Millenniumentwicklungsziele für die Periode von 2000 bis 2015 nahmen die ärmsten Länder ins Blickfeld. Mit koordinierten Anstrengungen und Unterstützung durch die Geberländer wurde viel erreicht: Der Anteil der von extremer Armut betroffenen Menschen in Entwicklungsgebieten sank von über 50 auf 14 Prozent. Es werden heutzutage deutlich mehr als 90 Prozent der Kinder eingeschult. Die Zahl der unterernährten Menschen halbierte sich. Die Kindersterblichkeit (unter 5 Jahren) und die Müttersterblichkeit konnten ebenfalls je halbiert werden. Trotzdem: Es verharren noch zu viele Menschen in Armut, es hungern noch zu viele, es sterben noch zu viele Kinder und Mütter.
Neue Ziele
Zwischen 2000 und 2015 haben die Vereinten Nationen (UNO) zur Kenntnis genommen, dass Menschen mit Behinderungen spezifisch in den Blick genommen werden müssen, wenn Armut nachhaltig reduziert werden soll. Denn 15 Prozent der Weltbevölkerung, das sind gut eine Milliarde Menschen, sind von einer Behinderung betroffen und von diesen Menschen leben rund 80 Prozent in Entwicklungsgebieten.
Armut und Behinderung bedingen und verschärfen sich gegenseitig: Menschen, die in Armut oder in Ländern mit niedrigem Einkommen leben, haben grössere Risiken, eine vermeidbare Behinderung zu erleiden, etwa wegen fehlender Gesundheitsvorsorge. Und Menschen mit Behinderungen und ihre Familien kommen nicht aus der Armut, weil ihnen der Zugang zu Beschäftigung erschwert oder gar verwehrt ist und sie höhere Gesundheitslasten zu tragen haben.
2015 hat die UNO die Agenda 2030 und 17 neue Ziele für nachhaltige Entwicklung beschlossen. Die Agenda 2030 nimmt neu die gesamte Welt in die Pflicht, die Ziele sind universell gültig. Dies bedeutet, dass alle Länder aufgefordert sind, ihren Beitrag zur Umsetzung der Ziele zu leisten, also auch die Industrienationen. In diesem Sinne ist die Agenda 2030 ein historisches Übereinkommen. Historisch ist das Übereinkommen auch wegen seiner thematischen Breite, denn es vereint soziale, wirtschaftliche und ökologische Anliegen und berücksichtigt die Wechselwirkungen dieser drei Bereiche.
Vielmehr noch: Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung enthält insgesamt elf explizite Referenzen zu Menschen mit Behinderungen. Damit die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung erreicht werden, ist es somit zwingend, die Belange von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang ist es unter anderem dringlich, dass erhobene Daten auch zu Behinderung aufgeschlüsselt werden. Nur so kann überprüft werden, ob die Agenda 2030 ihre Ziele auch wirklich erreicht.
Die Rolle der CBM
Dass sich die Weltgemeinschaft neu Ziele setzt, welche die konkrete Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen verbessern will, ist auch das Ergebnis von vielen Wortmeldungen von Behindertenorganisationen und Netzwerken. Die CBM hat hinter den Kulissen mitgearbeitet, um den Belangen von Menschen mit Behinderungen Gehör zu verschaffen und dafür zu sorgen, dass die Ziele für nachhaltige Entwicklung explizite Referenzen zur Situation von Menschen mit Behinderungen enthalten. Nun, da die Nachhaltigkeitsziele 2030 beschlossen sind, engagiert sich die CBM in der kritischen Begleitung der Umsetzung durch die entsprechenden Bundesstellen.
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