An:
DEZA Humanitäre Hilfe
Glückskette
Wichtigste Organisationen, die in der humanitären Krise in der Ukraine und den Nachbarländern intervenieren

 

Bern, Thalwil, 9. Mai 2022

 

Bedürfnisse und Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Ukraine-Krise
 

Liebe Kolleginnen und Kollegen
Sehr geehrte Damen und Herren

Wir sind tief beeindruckt von der grossen Empathie und Solidarität der Schweizer Bevölkerung gegenüber den Opfern der Ukraine-Krise und erleichtert über die bedeutende schweizerische Nothilfe durch verschiedene humanitäre Akteure. Die Hilfe wird sich über einen längeren Zeitraum erstrecken und einen wichtigen Einfluss auf das zukünftige Leben und die Perspektiven einer grossen Anzahl von Menschen haben.

Zu Beginn dieser humanitären Massnahmen, die sich wohl in eine der wichtigsten Hilfsaktionen der Schweiz entwickeln werden, rufen wir die Gemeinschaft der schweizerischen humanitären Akteure auf, ihre Verpflichtung und Verantwortung wahrzunehmen, Menschen mit Behinderungen zu identifizieren und auf ihre Bedürfnisse und Rechte zu antworten. Und zwar so wie dies in der UNO-Behindertenrechtskonvention, insbesondere in Artikel 11 zu «Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen», definiert ist. Dies gilt gleichermassen für alle Krisen dieser Welt: Menschen mit Behinderungen dürfen nicht vergessen werden.

Wir bitten Sie daher, in Ihren Massnahmen sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen

  • gleichberechtigten Zugang zu allen humanitären Hilfsmassnahmen haben, insbesondere zu Basisdiensten wie Wasserversorgung und Hygieneeinrichtungen, Zufluchtsorte, soziale Unterstützung, Bildung, Gesundheitsversorgung und Transport;
  • durch ihre Selbstvertretungsorganisationen aktiv in die Planung und Umsetzung Ihrer humanitären Programme einbezogen sind;
  • ermächtigt und unterstützt werden, in Ihren Notmassnahmen ihre Fähigkeiten weiterzuentwickeln;
  • vor Gewalt, Missbrauch und Misshandlung geschützt werden;
  • alle Informationen zu Ihren Nothilfemassnahmen in zugänglicher Form erhalten und Feedback- und Beschwerdemechanismen zugänglich sind;
  • dank desaggregierten Daten gezählt werden und Inklusion gemessen wird;
  • nicht zurückgelassen werden: Massnahmen müssen auch Menschen einschliessen, die in Institutionen oder Waisenhäusern leben und Umsiedlungen und Evakuierungen dürfen Menschen mit Behinderungen nicht in Institutionen zwingen.

Die Kernprinzipien der inklusiven humanitären Hilfe für Menschen mit Behinderungen sind in der Humanitarian Inclusion Charter festgelegt; die sektorspezifischen Leitlinien finden sich in den Inter-Agency Standing Committee (IASC) Guidelines on Inclusion of Persons with Disabilities in Humanitarian Action.

Das European Disability Forum (EDF) und CBM Global Disability Inclusion unterstützen aktiv und stellen Hilfsmittel für die entsprechende Age and Disability Technical Working Group unter dem Protection Cluster für die Ukraine-Nothilfemassnahmen zur Verfügung.

Wir bieten gerne unsere Unterstützung an und geben Input in Austausch- und Lernveranstaltungen zur schweizerischen Nothilfe in der Ukrainekrise. Auch setzen wir Sie gerne in Verbindung mit der CBM Global Inclusion Advisory Group (IAG) über unsere CBM Schweiz IAG-Teammitglieder und mit EDF für jegliche Beratungsbedürfnisse und Fragen zu Inklusion in Ihren Nothilfeprogrammen.

Besten Dank für Ihre Bemühungen für die Rechte und Inklusion von Menschen mit Behinderungen, damit in der humanitären Hilfe niemand zurückgelassen wird.

Freundliche Grüsse

Raphaël de Riedmatten, Geschäftsleiter AGILE.CH
Hansjörg Baltensperger, Geschäftsleiter CBM Schweiz

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