Die Schweiz im UNO-Sicherheitsrat

Seit dem 1. Januar ist die Schweiz zum ersten Mal Mitglied des UNO-Sicherheitsrats. Auch in diesem Gremium soll die Schweiz wichtige Beiträge für die Gewährleistung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in Konflikten und humanitären Krisen leisten. 

Der Sicherheitsrat trägt die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit. Er besteht aus zehn gewählten Mitgliedern und fünf ständigen Mitgliedern. Ab dem 1. Januar 2023 ist die Schweiz für zwei Jahre nicht-ständiges Mitglied des Sicherheitsrats. Die Schweiz kann sich bei Verhandlungen und Abstimmungen Gehör verschaffen und wird im Mai dieses Jahres den Vorsitz des Rates übernehmen, wo sie Prioritäten setzen kann. Die nicht-ständigen Mitglieder spielen eine wichtige Rolle, vor allem wenn sie ihre Kräfte bündeln. 

Die Prioritäten der Schweiz sind folgende: 

  1. Nachhaltigen Frieden fördern 
  2. Zivilbevölkerung schützen 
  3. Effizienz stärken 
  4. Klimasicherheit angehen 

Schutz von Menschen mit Behinderungen in Konflikten und die Resolution 2475 

Der UNO-Sicherheitsrat ist ein wichtiges Gremium, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen in bewaffneten Konflikten und humanitären Krisen berücksichtigt werden und den nötigen Schutz erhalten, wie es die Resolution 2475 des Sicherheitsrates festhält.   

Menschen mit Behinderungen sind von bewaffneten Konflikten und humanitären Krisen unverhältnismässig stark betroffen. Die Verabschiedung der Resolution 2475 durch den UNO-Sicherheitsrat war ein bedeutender Schritt, um die Sichtbarkeit von Menschen mit Behinderungen, die von bewaffneten Konflikten betroffen sind, zu erhöhen.  

Als Unterzeichnerin der UNO-Behindertenrechtkonvention und der Humanitären Charta für Menschen mit Behinderungen hat sich die Schweiz verpflichtet, "den Schutz, die Sicherheit und die Achtung der Würde von Menschen mit Behinderungen in Risikosituationen, einschliesslich bewaffneter Konflikte, zu fördern". Leider sind Menschen mit Behinderungen auch mehr als drei Jahre nach der Verabschiedung der Resolution 2475 in bewaffneten Konflikten weitgehend unsichtbar und ungeschützt.  

Während ihrer Amtszeit im Sicherheitsrat kommt der Schweiz eine wichtige Rolle bei der Förderung der Rechte und des Schutzes von Menschen mit Behinderungen in Konflikten und bei der Friedensförderung zu. In der Praxis könnte dies bedeuten, dass sie mithilft, ein Briefing für die Mitglieder des Sicherheitsrats zu organisieren, um die Auswirkungen bewaffneter Konflikte auf Menschen mit Behinderungen zu diskutieren; dass sie sicherstellt, dass Menschen mit Behinderungen in den Resolutionen des Sicherheitsrats erwähnt werden; oder dass sie die Einladung von «Informantinnen und Informanten» mit Behinderungen in den Rat unterstützt. Die Schweiz könnte bei dieser Praxis eine Vorreiterrolle einnehmen und es wäre wünschenswert, dass sie im Jahr 2023 mindestens ein Briefing von einer Person mit Behinderung ermöglicht. 

Frauen mit Behinderungen und die Resolution 1325 zu "Frauen, Frieden und Sicherheit" 

Darüber hinaus hat sich die Schweiz schön länger für die Umsetzung der im Jahr 2000 verabschiedeten Resolution 1325 des Sicherheitsrates zu Frauen, Frieden und Sicherheit eingesetzt. Die Resolution 1325 des UNO-Sicherheitsrats und die Folgeresolutionen verpflichten die UNO-Mitgliedstaaten dazu, nationale Aktionspläne zu erstellen. 

Die Resolution 1325 verlangt, dass Frauen auf allen Ebenen angemessen und gleichberechtigt in Konfliktprävention, Friedensprozesse, die Sicherheitspolitik sowie in den staatlichen Wiederaufbau einzubeziehen sind. Sie sind zudem verpflichtet, Frauen in und nach Konflikten insbesondere vor sexueller und genderbasierter Gewalt zu schützen und Massnahmen zur Prävention zu ergreifen. 

Dieses Jahr steht nebst dem Einsitz der Schweiz im UNO-Sicherheitsrat auch die Erarbeitung des 5. Nationalen Aktionsplans 1325 (NAP 1325) an. Die Schweiz ist verpflichtet – unter anderem durch die UNO-Behindertenrechtskonvention - den Schutz von Frauen mit Behinderungen auch in Konflikten zu gewährleisten. Frauen mit Behinderungen wurden bisher noch kaum thematisiert. 

Als führendes Land im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter spielt die Schweiz eine wichtige Rolle bei der Förderung der Inklusion und Partizipation von Frauen in ihrer ganzen Vielfalt - einschliesslich Frauen mit Behinderungen - in allen Fragen der Wahrung von Frieden und Sicherheit. 

Die CBM Schweiz verfolgt die Rolle und den Auftritt der Schweiz im Sicherheitsrat zusammen mit ihren zivilgesellschaftlichen Partnern mit grossem Interesse und plädiert auch in diesem Gremium für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen.  

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