Zusammenarbeit zur Verringerung des Katstrophenrisikos

Unsere wichtigsten Erkenntnisse aus dem hochrangigen Treffen zur Halbzeitbilanz des Sendai-Rahmenwerks

Das Sendai-Rahmenwerk zur Verringerung des Katastrophenrisikos 2015-2030 war der erste Referenzrahmen nach 2015, der von der internationalen Gemeinschaft angenommen wurde. Er befindet sich nun in der Hälfte seiner Laufzeit. Um die Umsetzung des Sendai-Rahmens für die verbleibenden sieben Jahre bis 2030 zu fördern, hat das UNDRR (Büro der UNO für die Verringerung des Katastrophenrisikos) für den 18. und 19. Mai 2023 ein hochrangiges Treffen am Hauptsitz der Vereinten Nationen in New York einberufen. Die CBM hat als Vertreterin der Swiss NGO DRR Platform in der offiziellen Schweizer Delegation an diesem Treffen teilgenommen. 

Menschen mit Behinderungen und das Sendai-Rahmenwerk: Wo stehen wir?

In Vorbereitung auf das Treffen hat das UNDRR einen Bericht über die Halbzeitbilanz des Sendai-Rahmenwerks veröffentlicht. Die Ergebnisse sind alarmierend: Trotz einiger Fortschritte zeigt die Halbzeitbilanz, dass die Berichtsländer nicht auf dem richtigen Weg sind, das Sendai-Rahmenwerk bis 2030 umzusetzen. Noch gravierender: Es sind zwar Bestrebungen zu einer für Menschen mit Behinderungen inklusiven Katastrophenvorsorge festzustellen, die Umsetzung und Implementierung von Systemen zur inklusiven Katastrophenvorsorge sind aber immer noch sehr begrenzt. Menschen mit Behinderungen gehören immer noch zu den Gruppen, die am häufigsten von der Frühwarnung und dem Wiederaufbau nach Katastrophen ausgeschlossen sind. Daher gehören sie nach wie vor zu den am stärksten von Katastrophen betroffenen Gruppen.

Der Bericht hebt auch hervor, dass die am wenigsten entwickelten Länder, Binnenländer und kleine Inselstaaten unter den Entwicklungsländern überdurchschnittlich stark von Katastrophen und deren Folgen betroffen sind und vor enormen Herausforderungen stehen, um die Ziele des Sendai-Rahmenwerks zu erreichen.

Menschen mit Behinderungen machen schätzungsweise 16 Prozent der Weltbevölkerung oder über 1,3 Milliarden Menschen aus, wobei 80 Prozent der Menschen mit Behinderungen im globalen Süden leben. Die Situation verschärft sich für Menschen mit diversen, sich überschneidenden Identitäten, die aufgrund bestehender sozialer Ungleichheiten und Machtverhältnisse mehrfache Diskriminierungen erfahren.

Die politische Erklärung und das weitere Vorgehen

Am 18. Mai 2023 hat die Generalversammlung im Konsens eine politische Erklärung zur Stärkung der Umsetzung des Sendai-Rahmenwerks verabschiedet. Die CBM Schweiz, Mitglied der Föderation CBM Global Disability Inclusion, hat sich zusammen mit Organisationen von Menschen mit Behinderungen eingesetzt, dass auch die Rechte von Menschen mit Behinderungen explizit in der Erklärung berücksichtigt werden. Es gilt sicherzustellen, dass sie nicht länger zurückgelassen, sondern in den kommenden Jahren konsultiert und in alle Bemühungen zur Verringerung von Katastrophenrisiken einbezogen werden. 

In der politischen Erklärung wird anerkannt, dass es enorme Datenlücken gibt, darunter auch fehlende Daten zu Menschen mit Behinderungen. Dies stellt ein Hindernis für inklusive und sektorübergreifende Massnahmen und Strategien zur Katastrophenvorsorge dar. Denn was nicht gezählt wird, zählt auch nicht. In der Erklärung wird dazu aufgerufen, die Erhebung und Auswertung von Daten zu verbessern, die nach Einkommen, Geschlecht, Alter und Behinderung aufgeschlüsselt sind. Diese Datenverpflichtung im Rahmen des Sendai-Rahmenwerks kann nicht genug betont werden und muss dringend umgesetzt werden. 

Darüber hinaus fordert die Erklärung die Staaten auf, Menschen mit Behinderungen vollständig, gleichberechtigt, wirkungsvoll und inklusiv an allen Prozessen und Strategien im Zusammenhang mit der Verringerung des Katastrophenrisikos zu beteiligen. Menschen mit Behinderungen sind die Expertinnen und Experten in allen sie betreffenden Angelegenheiten, und nur wenn wir sie aktiv konsultieren, können wir sicherstellen, dass die Massnahmen zur Katastrophenvorsorge tatsächlich inklusiv sind. Dies wurde bereits im Sendai-Rahmenwerk im Einklang mit der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) festgeschrieben.

In der Erklärung wird auch dazu aufgerufen, mehr Mittel für die Katastrophenvorsorge bereitzustellen; auch für frühzeitige und vorausschauende Ansätze. Dies ist von entscheidender Bedeutung, da Vorbeugung effektiver und wirtschaftlich effizienter ist und zu einer Verringerung der Verluste und Schäden durch Katastrophen führen kann. Wichtig ist, dass alle öffentlichen und privaten Investitionen in die Katastrophenvorsorge im Einklang mit der UNO-BRK stehen müssen, indem der zweigleisige Ansatz zum Einbezug von Menschen mit Behinderungen angewendet wird, bei dem einerseits auf der Ebene des Individuums, andererseits auf der Ebene der Gemeinde angesetzt wird. 

Wir begrüssen die politische Erklärung sehr und fordern ihre rasche und vollständige Umsetzung durch die internationale Gemeinschaft und alle Beteiligten. 

Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass die Staaten durch die Anwendung des Markers des OECD-Entwicklungshilfeausschusses (DAC) und weitere Markermessen, wie viele Mittel sie ausgeben für eine für Menschen mit Behinderungen inklusive Katastrophenvorsorge.

Nur durch einen umfassenderen, stärker auf den Menschen ausgerichteten Ansatz, der auch die am stärksten gefährdeten Gruppen wie Menschen mit Behinderungen einbezieht, und einen präventiveren Ansatz bei der Katastrophenvorsorge können die Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung wirklich erreicht werden.

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