Ansatz der gemeindenahen inklusiven Entwicklung

Mit dem Ansatz der gemeindenahen inklusiven Entwicklung hat die CBM gesamtgesellschaftliche Veränderungen im Blick, die von Menschen mit Behinderungen, ihren Familien und Gemeinden initiiert werden. Dadurch sollen Frauen, Männer, Mädchen und Jungen mit Behinderungen gleichberechtigt in ihrer Gemeinschaft und Gesellschaft teilhaben können.

Seit den 1980er-Jahren verbreitete sich der Ansatz der gemeindenahen Rehabilitation (community based rehabilitation, CBR), der von der Weltgesundheitsorganisation WHO, dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen UNDP, der Internationalen Arbeitsorganisation ILO und der UNESCO entwickelt wurde – mit Beteiligung der CBM. Innerhalb der weltweiten Entwicklungszusammenarbeit nach und nach aus dem CBR-Ansatz herausgeschält hat sich nun der Ansatz der gemeindenahen inklusiven Entwicklung für Menschen mit Behinderungen (CBID).

Lag der Fokus der Entwicklungsprogramme früher noch auf der medizinischen Hilfe, schloss er mit dem CBR-Ansatz vermehrt inklusive Bildung, Förderung der Existenzsicherung und sozial-gesellschaftlichen Wandel mit ein. Der CBID-Ansatz vereint die Gesundheitskomponenten ebenso wie die neuen Bereiche des CBR-Ansatzes, berücksichtigt aber vor allem auch den lokalen Kontext und stellt dabei die Ermächtigung von Menschen mit Behinderungen ins Zentrum: Sie sind befähigt, ihre Rechte wahrnehmen und selbst für sich einstehen zu können. Der CBID-Ansatz hat zum Ziel, behindertengerechte lokale Entwicklung zu ermöglichen und dadurch inklusive und widerstandsfähige Gemeinschaften aufzubauen. 

Personen- und systemorientiert

Der CBID-Ansatz der CBM ist sowohl personen- als auch systemorientiert. Denn: Um widerstandsfähige und inklusive Gemeinschaften aufzubauen, braucht es einen gleichberechtigten Zugang für Menschen mit und ohne Behinderungen zu qualitativ hochwertigen Dienstleistungen – etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung, soziale Teilhabe und Existenzsicherung. Und eine starke Beteiligung wirklich aller Bürgerinnen und Bürger, wenn es darum geht, diese Lebensbereiche mitzugestalten. Niemand soll zurückgelassen werden: weder beim Zugang zu existenziellen Dienstleistungen noch bei der Partizipation.

Innerhalb des CBID-Ansatzes arbeitet die CBM «bottom-up», also insbesondere in einem lokalen Kontext. Sie macht sich bei lokalen Regierungen und Institutionen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen stark. Dafür arbeitet sie eng mit ihnen sowie mit Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen zusammen. 

Sechs CBID-Bereiche bei der CBM

Der CBID-Ansatz, den die CBM verfolgt, umfasst diese sechs Bereiche:

  • Empowerment (Befähigung) von Menschen mit Behinderungen
  • Gesundheit
  • Bildung
  • Existenzsicherung
  • Soziale Teilhabe
  • Inklusive Katastrophenvorsorge

Diese sechs Bereiche beeinflussen sich gegenseitig. Im Zentrum allen Wirkens steht das Empowerment von Menschen mit Behinderungen. 

Empowerment
Menschen mit Behinderungen sollen über ihre Rechte aufgeklärt und ermächtigt werden, diese auch wahrzunehmen und einzufordern. Schliessen sie sich mit ihrem sozialen Umfeld zusammen, so gewinnt ihre Stimme an Gewicht.

Gesundheit
Gesundheit ist ein Menschenrecht. Gesundheits- und Frühförderung, Prävention, preiswerte medizinische und rehabilitative Versorgung sowie der Zugang zu Hilfsmitteln wie Rollstühlen, Krücken oder Hörgeräten sind für Menschen mit Behinderungen besonders wichtig.

Bildung
Obwohl alle Menschen das Recht auf Bildung haben, bleibt vielen Kindern mit Behinderungen der Schulbesuch dennoch verwehrt. Sie brauchen individuelle Förderung, damit sie eine Regelschule besuchen und im Anschluss eine Ausbildung absolvieren können.

Existenzsicherung
Auch das Recht auf Arbeit gilt für alle, egal ob Menschen eine Behinderung aufweisen oder nicht. Nur wer bei der Entwicklung seiner Fähigkeiten gefördert wird, hat die Möglichkeit, eine berufliche Anstellung zu finden oder sich selbständig zu machen. Kleinkredite über gemeinschaftsbasierte Selbsthilfegruppen unterstützen die Unabhängigkeit. Mit der Inklusion in den Arbeitsmarkt geht die soziale Absicherung einher.

Soziale Teilhabe
Alle Menschen mit Behinderungen müssen als Bürger am öffentlichen Leben teilnehmen können, mit allen Rechten. Sensibilisierung und Aufklärung sollen dazu Vorurteile und bestimmte Verhaltensweisen entkräften, die beeinträchtige Menschen daran hindern, ihre Rechte auszuüben. Auf diese Weise soll soziale Gerechtigkeit möglich gemacht werden. 

Inklusive Katastrophenvorsorge
In Gebieten mit hohem Risiko von Katastrophen (zum Beispiel Erdbeben, Dürreperioden, Überschwemmungen oder Konflikte) schliessen CBID-Programme auch Aktivitäten im Bereich der Bereitschaft und Widerstandsfähigkeit der Gemeinden für den Fall von Katastrophen ein. 

In Einklang mit internationalen Abkommen

Der CBID-Ansatz der CBM unterstützt die Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und der Agenda 2030. Er nimmt darüber hinaus Erkenntnisse aus dem «Sendai Framework for Disaster Risk Reduction 2015-2030» im Bereich der behinderteninklusiven Katastrophenvorsorge gezielt auf.

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