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Die UNO-Behindertenrechtskonvention – ein Meilenstein

Das von den Vereinten Nationen verabschiedete Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen deckt jegliche Lebensbereiche ab: vom Recht auf Gesundheit und Bildung bis hin zur kulturellen und politischen Partizipation. Das Übereinkommen definiert keine neuen Rechte, sondern erklärt existierende Menschenrechte präziser für Menschen mit Behinderungen.

Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNO-Behindertenrechtskonvention, UNO-BRK) basiert auf einem breiten Verständnis von Behinderung, was besonders in den Prinzipien zum Ausdruck kommt, auf denen die UNO-BRK fusst. Wurden die Belange von Menschen mit Behinderungen bislang eher medizinisch wahrgenommen, stehen nun umweltbedingte Faktoren im Fokus:

  • Nicht-Diskriminierung
  • Volle und effektive Teilhabe und Inklusion
  • Chancengleichheit
  • Barrierefreiheit
  • Gleichberechtigung von Mann und Frau
  • Respekt für Würde und Vielfalt

Damit wird deutlich: Wie alle anderen sollen auch Menschen mit Behinderungen in sämtlichen gesellschaftlichen Lebensbereichen teilhaben können. Ihre zusätzlichen Bedürfnisse, zum Beispiel Informationen in Brailleschrift oder barrierefreie öffentliche Einrichtungen, gilt es zu berücksichtigten – und dies von Anfang an (Stichwort Inklusion).

Neuerungen im Menschenrechtssystem der UNO

Der UNO-BRK unterliegt ein verändertes Verständnis von Behinderung: Sie erkennt Menschen mit Behinderungen als Teil der menschlichen Vielfalt an und drückt so Wertschätzung aus. Und erstmals enthält eine Menschenrechts-Konvention einen Artikel zur humanitären Hilfe (Art. 11) und zur Entwicklungszusammenarbeit (Art. 32). Die beiden Artikel fordern, dass sämtliche Massnahmen Menschen mit Behinderungen aktiv miteinschliessen müssen.

UNO-BRK von 182 Staaten ratifiziert

Die 2006 verabschiedete und 2008 in Kraft getretene UNO-BRK wurde bislang von 182 Staaten ratifiziert (Stand Juli 2020). Vor allem in Ländern, die über geringe Ressourcen verfügen, können die Bestimmungen der BRK nicht allesamt sofort gewährleistet werden. Jedoch verpflichten sich die Staaten mir ihrer Ratifizierung, die Rechte schnellstmöglich umzusetzen. Die Schweiz hat das Übereinkommen im Mai 2014 ratifiziert.

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