Inklusionsinitiative – Für die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen
Die Inklusionsinitiative wird am 5. September eingereicht! Die Inklusionsinitiative fordert Nicht-Diskriminierung, Chancengerechtigkeit, Teilhabemöglichkeiten sowie Assistenz und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen. Rechte, die bereits in der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) festgeschrieben sind und 2014 von der Schweiz ratifiziert wurde. Die CBM Schweiz unterstützt die Initiative.
Konkret will die Inklusionsinitiative folgendes:
Alle Menschen haben das Recht, ihren Wohnort und die Wohnform frei zu wählen. Menschen mit Behinderungen aufgrund mangelnder Alternativen in einem Heim unterzubringen, ist nicht UNO-BRK konform und muss zwingend vermieden werden.
Diskriminierung und Stigmatisierung finden noch immer in vielen Lebensbereichen statt. Dies muss ein Ende nehmen. Es besteht das Recht auf einen barrierefreien Zugang zu Bildung, Wohnraum, öffentlichen Verkehrsmitteln, Gesundheit, Kultur, Dienstleistungen und Bauten.
Chancengerechtigkeit bei beruflichen und politischen Tätigkeiten. Unterstützung und Assistenz müssen gewährleistet sein, damit Menschen mit Behinderungen vollumfänglich am politischen und gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
Die Initiative wird von einem breiten und parteiübergreifenden Netzwerk unterstützt. Dazu gehört auch AGILE.CH, eine Dachorganisation für Organisationen von Menschen mit Behinderungen. Die CBM Schweiz ist Solidarmitglied bei AGILE.CH.
Das Ziel der CBM Schweiz ist eine inklusive Welt, in der alle Menschen mit Behinderungen ihre Menschenrechte geniessen und ihr volles Potenzial erreichen. Dabei fokussieren wir unsere Arbeit insbesondere auf Länder des Globalen Südens.
Diese Volksinitiative deckt sich vollumfänglich mit den Werten der CBM für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen einzustehen und gegen ihre Diskriminierung vorzugehen. Deshalb unterstützt die CBM Schweiz die Initiative: Damit alle Menschen mit Behinderungen – auch in der Schweiz – ihre Rechte umgesetzt sehen.
Der Initiativtext
Die Initiative fordert folgende Anpassungen auf Verfassungsebene:
Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:
Art. 8 Rechtsgleichheit
4aufgehoben
Art. 8a2 (neu) Rechte von Menschen mit Behinderungen
1 Das Gesetz stellt die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderungen in allen Lebensbereichen sicher. Menschen mit Behinderungen haben im Rahmen der Verhältnismässigkeit Anspruch auf die dafür erforderlichen Unterstützungs- und Anpassungsmassnahmen, insbesondere auch auf personelle und technische Assistenz.
2 Menschen mit Behinderungen haben das Recht, ihre Wohnform und ihren Wohnort frei wählen zu können und im Rahmen der Verhältnismässigkeit auf die dafür erforderlichen Unterstützungs- und Anpassungsmassnahmen.
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¹ SR 101
² Die endgültige Nummerierung dieses Artikels wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt; dabei stimmt diese die Nummerierung ab auf die anderen geltenden Bestimmungen der Bundesverfassung.
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