Agenda 2030: 17 Nachhaltigkeitsziele

Im September 2015 verabschiedeten die Vereinten Nationen die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. Darin enthalten sind 17 Haupt- und 169 Unterziele für nachhaltige Entwicklung, sie ersetzen die bisherigen acht Millenniumsziele aus dem Jahr 2000. Im Gegensatz zu ebendiesen Zielen beziehen die neuen Ziele explizit Menschen mit Behinderungen mit ein.

Das Hauptanliegen bleibt auch bei der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung dasselbe: das Beenden von extremer Armut. Erstmals jedoch berücksichtigen die Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals / SDG) auch ausdrücklich Menschen mit Behinderungen. Fünf der 17 Nachhaltigkeitsziele enthalten explizite und deren drei indirekte Referenzen zu Menschen mit Behinderungen.

Niemanden zurücklassen

Die einleitende Deklaration der Agenda 2030 greift das Kredo «Leave no one behind» («niemanden zurücklassen») bereits explizit auf. Das Erreichen der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung verlangt von Industrie- und Entwicklungsländern gleichermassen, niemanden bei der weltweiten Entwicklung aussen vor zu lassen. Die Agenda 2030 erkennt internationale Verträge wie das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen als handlungsleitend an und wendet sich gegen Diskriminierung jeglicher Art. Sie definiert auch, dass in Nothilfesituationen besonders gefährdete Menschen, etwa Menschen mit Behinderungen, vorranging Hilfe benötigen.

Acht Nachhaltigkeitsziele mit Bezug zu Menschen mit Behinderungen

Menschen mit Behinderungen sind in acht Zielen Thema: Entweder werden sie explizit oder als Teil von besonders verletzlichen Personengruppen erwähnt. Dass zu diesen Personen auch Menschen mit Behinderungen gehören, definiert die einleitende Deklaration.

Nachhaltigkeitsziel 1 – Armut in allen ihren Formen und überall beenden: Bis zum Jahr 2030 soll sichergestellt werden, dass es keine existenzielle Armut mehr gibt. Verletzlichen Personengruppen sollen die gleichen ökonomischen Ressourcen zur Verfügung stehen. Darunter die zur Erfüllung der Grundbedürfnisse, Besitz und Kontrolle über eigenes Land sowie der Zugriff auf natürliche Ressourcen, neue Technologien, Finanzsysteme und Mikrofinanzierungen. Zudem sollen sie besser von Katastrophen geschützt werden.

Nachhaltigkeitsziel 2 – Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern: Bis 2030 soll kein Mensch mehr an Hunger leiden müssen. Das gilt besonders für verletzliche Minderheiten. Niemand soll Nahrung essen müssen, die gesundheitsschädigend ist. Ausserdem sollen Erträge aus der Landwirtschaft verdoppelt, sie nachhaltig gestaltet und faire und stabile Preise dafür garantiert werden können.

Nachhaltigkeitsziel 4 – Inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten lebenslangen Lernens für alle fördern: Geschlechtsbedingte Unterschiede in der Bildung sollen bis 2030 beseitigt werden, damit alle dieselben Bildungschancen haben – inklusive Menschen mit Behinderungen. Für sie wird auch der barrierefreie Zugang zu Bildungsstätten gefordert. Generell soll Schulbildung weltweit kostenlos und der Zugang zu beruflicher und weiterführender Bildung erschwinglich sein.

Nachhaltigkeitsziel 6 – Verfügbarkeit von Wasser, seine nachhaltige Bewirtschaftung und Sanitärversorgung für alle gewährleisten: Bis 2030 soll ein universeller, geschlechtersensibler und barrierefreier Zugang zu Wasser und zu Sanitätsversorgungen ermöglicht werden. Zudem gilt es, die Qualität des Wassers zu erhöhen und seine Verwendung effizienter zu gestalten.

Nachhaltigkeitsziel 8 – Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern: Eine vollständige Beschäftigung und eine faire Bezahlung für Frauen und Männer, insbesondere auch für Menschen mit Behinderungen, soll bis ins Jahr 2030 gewährleistet sein. 

Nachhaltigkeitsziel 10 – Ungleichheit innerhalb von und zwischen Staaten Ländern verringern: Bis 2030 sollen die ärmsten 40 Prozent der Weltpopulation höhere jährliche Einkommenszuwächse haben als der Rest, etwa durch Minderheitenschutz, Chancengleichheit und rechtspolitische Massnahmen der Staaten. Entwicklungsländern soll mehr Gerechtigkeit zuteilwerden: Sie sollen Mitbestimmungsrechte in globalen Finanzinstitutionen über Entwicklungsgelder und direkte Investitionen haben. Für Menschen mit Behinderungen fordert die Weltgemeinschaft deren vollständige ökonomische und politische Inklusion.

Nachhaltigkeitsziel 11 – Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig machen: Der urbane Wohnraum soll bis zum Jahr 2030 für alle Menschen bezahlbar sein. Den öffentlichen Verkehr gilt es auszubauen, die Sicherheit und Sauberkeit in Städten soll erhöht werden. Damit Entwicklungsländer dies erreichen können, erhalten sie entsprechende Hilfe. Für Menschen mit Behinderungen sollen der öffentliche Personenverkehr ebenso wie öffentliche Gebäude und Plätze barrierefrei sein. Bei Vorsorgemassnahmen gilt verletzlichen Menschen ein besonderer Fokus, um so die Anzahl an Opfern bei Katastrophen zu verringern.

Nachhaltigkeitsziel 17 – Umsetzungsmittel stärken und die Globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung mit neuem Leben erfüllen: Bis 2030 soll der Austausch zwischen den Staaten über Wissenschaft, Technologien und Neuerungen durch die bestehenden Mechanismen – besonders via Vereinte Nationen – und durch globale, technische Mechanismen intensiviert werden. Respekt unter den Nationen soll erwiesen und ein gemeinsames Vorgehen gegen Armut und für nachhaltige Entwicklung an den Tag gelegt werden. Es gilt auch öffentliche, öffentlich-private und zivilrechtliche Partnerschaften zu fördern, die auf der Erfahrung und auf einer strategischen und nachhaltigen Basis aufbauen. Ziel ist eine weltweite Entwicklungspartnerschaft. Entwicklungsländer sollen zudem bereits 2020 in der Lage sein, bessere Statistiken zu erheben, die unter anderem auch nach Behinderung aufgeschlüsselt sein sollen.

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