Die Corona-Krise und Menschen mit Behinderungen

 

Forderungen an die Schweiz für die weitere Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung

Dieses Politikpapier wurde in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Gehörlosenbund im August 2020 erarbeitet.

Die Corona-Pandemie stellt die Welt vor ungeahnte Herausforderungen. Gesellschaften weltweit sind gefordert, sich in einer neuen Normalität zurechtzufinden. Was als Gesundheitskrise begann, hat schnell Konsequenzen in weiteren Bereichen nach sich gezogen und stellt Bildungssysteme, Arbeitsmärkte und nicht zuletzt das gesellschaftliche Miteinander auf die Probe. Die aktuellen Ereignisse unterstreichen, dass Krisen kein Silo-Denken kennen und alle Menschen betroffen sind, wenngleich die einen mehr als die anderen, sei es aus gesundheitlichen, finanziellen und/oder sozialen Gründen und Ungleichheiten. 

Die Krise zeigt auch einmal mehr, dass Staaten über sehr unterschiedliche finanzielle, personelle und institutionelle Ressourcen verfügen, um auf eine solche Bedrohung reagieren zu können. Insbesondere die Länder des Globalen Südens können sich nur selten auf resiliente staatliche Systeme stützen. Bereits jetzt ist klar, dass sich bestehende Ungleichheiten innerhalb und zwischen Staaten durch die Pandemie manifestieren und ohnehin diskriminierte Menschen und Gruppen überproportional stark von der Krise betroffen sind. Das Virus diskriminiert zwar nicht, seine Auswirkungen hingegen schon. Die Corona-Krise ist auf dem Weg, sich zu einer globalen Entwicklungskrise auszuweiten und es besteht die Gefahr, dass die Erfolge in der Armutsbekämpfung der letzten Jahrzehnte zunichte gemacht werden. Gleichzeitig bietet die Krise aber auch die Chance, den Wert, den wir jedem Menschen zugestehen, zu überdenken, aktuelle strukturelle Ungleichheiten zu beseitigen und eine inklusive, gleichberechtigte und nachhaltige Gesellschaft zu schaffen.

Agenda 2030 weist den Weg

Mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und ihrem Kernprinzip «Leave No One Behind» hat sich die internationale Staatengemeinschaft bereits 2015 auf ein umfassendes Rahmenwerk geeinigt, mit dem die globale Entwicklung unter Berücksichtigung ökologischer, ökonomischer und sozialer Kriterien gestaltet werden soll. Alle beteiligten Staaten haben sich dazu verpflichtet, im Rahmen ihrer Möglichkeiten die gesteckten Ziele zu verwirklichen. Die Agenda 2030 konnte die Corona-Krise zwar nicht vorhersehen, doch sie bietet zahlreiche Antworten auf diese wie auch auf zukünftige Herausforderungen. Wären ihre Prinzipien und Ziele seit der Verabschiedung konsequent umgesetzt worden, hätte die heutige Pandemie für viele Menschen weniger dramatische Folgen. Das diesjährige High Level Political Forum, die jährliche globale Plattform zur Überprüfung der Umsetzung der Agenda 2030, widmete sich denn auch dem Thema «Beschleunigtes Handeln und transformative Wege: das Jahrzehnt des Handelns und der Verwirklichung der nachhaltigen Entwicklung». 

Menschen mit Behinderungen besonders betroffen

Eine beschleunigte, beherzte und menschenrechtsbasierte Umsetzung der Agenda 2030 ist gerade auch für Menschen mit Behinderungen zentral, eine der weltweit grössten strukturell benachteiligten Minderheiten. Insgesamt leben etwa eine Milliarde Menschen mit einer Behinderung, 80 Prozent von ihnen in Ländern des Globalen Südens. Menschen mit Behinderungen zählen zu den am stärksten betroffenen Menschen der Corona-Krise und müssen seit dem Ausbruch des Virus zusätzliche Barrieren und Ungleichheiten in allen Lebensbereichen bewältigen, in der Schweiz und in den Ländern des Globalen Südens.

Menschen mit Behinderungen haben keine, ungenügende oder nur spät und aufgrund von Interventionen von Organisationen von Menschen mit Behinderungen Informationen zum Virus erhalten und können aufgrund von gewissen Schutzmassnahmen, wie beispielsweise einer Maskenpflicht im öffentlichen Raum oder Masken ohne Sichtfenster, nicht mehr oder nur sehr erschwert kommunizieren. Ganz abgesehen davon, dass ohne Informationen zum Virus keine Schutzmassnahmen getroffen werden können, weder für sich selbst noch für andere. Hinzu kommt, dass Menschen mit Behinderungen oft der Zugang zu sanitären Einrichtungen, Wasser oder Schutzmaterialien fehlt und sie vermehrt engen Kontakt zu Personen ausserhalb ihres Haushalts benötigen (z. B. für Pflege, Rehabilitations- und weitere Assistenzleistungen).

Aufgrund ihres Gesundheitszustandes gehören viele Menschen mit Behinderungen zu den Risikogruppen und haben ein erhöhtes Risiko, eine schwere COVID-19-Erkrankung zu erleiden. Wenn sie sich mit dem Coronavirus infiziert haben, erhalten sie überdurchschnittlich oft keine Behandlung, insbesondere Frauen und Mädchen mit Behinderungen, aber auch Menschen mit Behinderungen, die in Institutionen leben. Bei Triage-Entscheidungen laufen sie zudem Gefahr, aufgrund ihrer Behinderung in der medizinischen Versorgung geringer priorisiert zu werden. 

Erschwerend kommt hinzu, dass generelle medizinische und rehabilitative Behandlungen, einschliesslich sexueller und reproduktiver Gesundheitsdienstleistungen, nicht mehr, nur sehr reduziert oder ausschliesslich online stattfinden. Gleichzeitig sind teilweise Medikamente, Hilfsmittel und Unterstützungsdienste (z. B. Gebärdensprachdolmetschende, persönliche Assistenz etc.) nicht mehr verfügbar. Online-Dienste sind nicht für alle zugänglich oder können nicht auf komplexere Situationen eingehen. All dies führt bei den Betroffenen zu einer zunehmenden Isolation und kann lebensbedrohlich werden, wenn es sich um existentielle Dienste handelt. Gerade eine Krise wie die aktuelle kann daher Auswirkungen auf die psychische Gesundheit haben und diese weiter beeinträchtigen; insbesondere bei Menschen, die bereits vor der Krise mit psychischen Problemen gelebt haben. 

Die Corona-Krise ist jedoch nicht nur eine Gesundheitskrise, sondern zieht auch Konsequenzen in vielen anderen Bereichen nach sich. Verschiedene Regierungen haben darum Hilfspakete geschnürt, bestehend aus Kurzarbeitsentschädigungen, Finanzhilfen, Lebensmittel- und Hygienepaketen, Steuerreduktionen oder einer Kombination dieser, jedoch erhalten viele Menschen mit Behinderungen, insbesondere in Ländern des Globalen Südens, keinen Zugang zu solchen Massnahmen. Dies ist gravierend, denn Menschen mit Behinderungen und insbesondere Frauen und Mädchen mit Behinderungen sind überdurchschnittlich von Armut betroffen. Für Menschen mit Behinderungen ist es in der derzeitigen Krise zudem schwieriger, Nahrungsmittel und andere Güter des täglichen Bedarfs zu besorgen, sei es, weil zugängliche Transportmittel ausser Betrieb sind oder weil Unterstützungsdienste wie persönliche Assistenz wegfallen.

Bereits vor der Krise waren viele Menschen mit Behinderungen arbeitslos und mussten zusehen, wie sie ihren Lebensunterhalt bestreiten. Die Erwerbssituation von Menschen mit Behinderungen hat sich in der COVID-19-Krise verschärft und viele erwerbstätige Menschen mit Behinderungen haben entweder ihre Arbeit verloren oder müssen mit starken Einkommenseinbussen leben. Diejenigen Menschen mit Behinderungen, die von zuhause aus weiterarbeiten können, sehen sich oft mit Barrieren im Bereich der Zugänglichkeit konfrontiert – von Online-Plattformen, die nicht zugänglich, für die Telearbeit aber notwendig sind, bis zu Arbeitgebern, die nicht für angemessene Vorkehrungen aufkommen wollen. Viele Menschen mit Behinderungen können daher ihrer Arbeit nicht in gewohntem Umfang nachgehen und fürchten Entlassungen. 

Auch für Lernende mit einer Behinderung ist die Corona-Krise eine zusätzliche Herausforderung und sie verstärkt bestehende Ungleichheiten: Online-Unterricht und Schulungsunterlagen sind nicht zugänglich für Kinder, Jugendliche, Erwachsene oder Eltern mit einer Behinderung. Gehörlose Lernende erhalten teils gar keine Bildung, weil keine Gebärdensprachverdolmetschung vorhanden ist und/oder die Eltern nicht gebärden können. Zudem verlangt der Online-Unterricht nach einer funktionierenden Internetverbindung und der nötigen technischen Ausrüstung (bspw. Hilfsmittel wie Screenreader), über die viele, besonders arme Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit einer Behinderung nicht verfügen.

Damit Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und selbstbestimmt leben und an der Gesellschaft teilhaben können, benötigen viele von ihnen behinderungsspezifische Dienstleistungen (zweigleisiger Ansatz): Gerade in Zeiten von Corona zeigt sich, dass der Zugang zu Hilfsmitteln und persönlicher Assistenz, die selbstbestimmtes Leben ermöglichen, für viele Menschen mit Behinderungen deutlich erschwert, wenn nicht inexistent ist.

Sie sind daher vermehrt auf die Unterstützung durch nächste Angehörige angewiesen, was die Gefahr von Gewalt, Ausbeutung und Missbrauch erhöht, insbesondere für Frauen und Mädchen mit Behinderungen. Es zeigt sich auch, dass Menschen mit Behinderungen, die in Institutionen leben (müssen), besonders von Gewalt, Ausbeutung und Missbrauch betroffen sind, weil Besuchende und unabhängige Kontrollstellen nicht mehr zugelassen werden und die Staaten ihren Schutzpflichten nicht nachkommen.

Leave No One Behind dank Bounce Forward

Die Corona-Krise und die damit einhergehenden zusätzlichen Ungleichheiten für Menschen mit Behinderungen dürfen nicht dazu führen, dass sie noch weiter zurückgelassen werden – die internationale Staatengemeinschaft hat sich mit dem Kernprinzip der Agenda 2030 «Leave No One Behind» dazu verpflichtet. Eine Krise wie die aktuelle bietet denn auch die Chance des «Build Back Better», oder, wie es die Resilienzforschung nennt, des «Bounce Forward»: Ein System wird nach der Krise leistungsfähiger und langlebiger. Dies geschieht hingegen nicht von selbst, sondern bedingt «dass die jetzt ergriffenen Massnahmen nicht lediglich auf eine möglichst schnelle Wiederherstellung des Status ex ante abzielen, sondern eine weitsichtige und nachhaltige Weiterentwicklung unserer Wirtschafts- und Gesellschaftssysteme vorangetrieben wird».

Genau dies muss die weitere Umsetzung der Agenda 2030 sicherstellen – die Rechte von Menschen mit Behinderungen wie auch ihre gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe an der Gesellschaft müssen endlich Realität werden. Gelingen kann dies nur, wenn die Schweiz das Kernprinzip der Agenda 2030 «Leave No One Behind» ins Zentrum ihres Handelns setzt und dieses von den Menschenrechten, insbesondere der UNO-Behindertenrechtskonvention, geleitet wird.

Unsere Forderungen an die Schweiz


Zugang zu Informationen für Menschen mit Behinderungen

Ohne den Zugang zu Informationen können Menschen mit Behinderungen kein selbstbestimmtes Leben führen und nicht vollumfänglich an der Gesellschaft teilhaben. Für viele Menschen mit Behinderungen, insbesondere für Menschen mit einer Hörbehinderung, gehörlose, blinde und taubblinde Menschen wie auch Menschen mit Lern-Schwierigkeiten, ist und bleibt der Zugang zu Information und Kommunikation eine grosse Barriere, wie die Corona-Krise erneut aufzeigt. Das Recht auf Zugang zu Informationen ist längst ein etabliertes Menschenrecht und in vielen Menschenrechtsabkommen verankert, so auch in der UNO-Behindertenrechtskonvention (Art. 9, 21), und es findet sich auch in der Agenda 2030 wieder (SDGs 5, 9 und 10).

Alle Informationen müssen in zugänglichen Formaten verfügbar gemacht werden, dies beinhaltet Gebärdensprache, Leichte Sprache, Brailleschrift, Untertitel bei Videos, Alternativtexte für Bilder und Grafiken, unterstützte Kommunikation wie auch zugängliche Online-Formate.

Zugang zu qualitativ guten, erschwinglichen, barrierefreien und akzeptablen Gesundheitsdienstleistungen für Menschen mit Behinderungen

Die Corona-Krise verdeutlicht die Ungleichheiten im Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen. Es gilt daher jetzt mehr denn je, in inklusive Gesundheitssysteme zu investieren und die Umsetzung von SDG 3 im Einklang mit Art. 25 der UNO-Behindertenrechtskonvention in der Schweiz und durch die schweizerische internationale Zusammenarbeit voranzutreiben: eine umfassende, qualitativ gute Gesundheitsversorgung, die auch benachteiligte Bevölkerungsgruppen einschliesst, bezahlbar und barrierefrei zugänglich ist. Zudem gilt es sicherzustellen, dass laufende Gesundheitsprogramme in anderen Bereichen wie beispielsweise im Bereich der reproduktiven und sexuellen Gesundheit auch während einer Krise fortgesetzt werden, sodass Erfolge der vergangenen Jahre nicht aufs Spiel gesetzt werden. Anstrengungen und Reformen im Bereich der psychischen Gesundheit gilt es nachhaltig zu verstärken; insbesondere ist die Deinstitutionalisierung hin zu gemeindenahen Dienstleistungen weiter zu fördern. Denn die psychische Gesundheit ist eine wichtige Grundvoraussetzung für resiliente und nachhaltige Wirtschafts- und Gesellschaftssysteme. 

Zugang zu und Verbesserung von Sozialschutzsystemen für Menschen mit Behinderungen

Bereits jetzt ist bekannt, dass die Zahl der Menschen, die in Armut leben, das erste Mal seit 30 Jahren wieder ansteigen wird. Auch wissen wir, dass bereits vor der Corona-Krise die Anzahl der Menschen mit Behinderungen, die unterhalb der nationalen oder internationalen Armutsgrenze leben, höher und in gewissen Ländern, darunter auch die Schweiz, sogar doppelt so hoch gewesen ist wie die Anzahl der Menschen ohne Behinderungen. Hinzu kommt, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen besonders stark von Armut betroffen sind.

Für die weitere Umsetzung der Agenda 2030 und insbesondere der SDGs 1 und 16 ist es offenkundig, dass Sozialschutzsysteme vielschichtig und inklusiv ausgestaltet werden müssen, um sicherzustellen, dass der soziale Schutz auch Menschen mit Behinderungen zugutekommt. Art. 28 der UNO-Behindertenrechtskonvention bildet die Grundlage hierfür. Hierzu gehört auch, dass Sozialschutzsysteme behinderungsspezifische Kosten, die nur für Menschen mit Behinderungen anfallen, berücksichtigen und decken, auf individuelle Situationen von Menschen mit Behinderungen eingehen und flexibel sind. 

Volle soziale und wirtschaftliche Inklusion von Menschen mit Behinderungen

Der Internationale Währungsfonds prognostiziert, dass die Weltwirtschaft aufgrund der Corona-Krise um drei Prozent sinken wird. Die negativen Auswirkungen auf Haushalte mit niedrigem Einkommen sind besonders akut und gefährden die bedeutenden Fortschritte, die seit den 1990er Jahren bei der Verringerung der extremen Armut auf der Welt erzielt wurden.

Die volle soziale und wirtschaftliche Inklusion von Menschen mit Behinderungen verlangt nach vermehrten Anstrengungen in den SDGs 4, 5, 8 und 10 in und durch die Schweiz. Auch hier bilden die entsprechenden Artikel der UNO-Behindertenrechtskonvention das Rahmenwerk, an das sich die Umsetzung zu halten hat. Des Weiteren bedeutet es, dass die Deinstitutionalisierung von Menschen mit Behinderungen weiter vorangetrieben werden muss.

Für eine umfängliche soziale und wirtschaftliche Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen in der Gemeinschaft ist ein inklusives Umfeld ohne Barrieren unabdingbar (Art. 9 UNO-Behindertenrechtskonvention). Hierzu gehören auch behinderungsspezifische Dienstleistungen (zweigleisiger Ansatz). Das Schaffen eines inklusiven Umfelds ist eine menschenrechtliche Verpflichtung und gleichermassen eine Resilienzstärkung in Krisen, denn es fördert die Autonomie und Unabhängigkeit von Menschen mit Behinderungen sowie ihren Weg zu einem selbstbestimmten Leben. Hier sind verstärkte Anstrengungen nötig, indem auf der einen Seite aktiv Schritte zur Förderung der Barrierefreiheit unternommen werden und auf der anderen Seite alles Nötige getan wird, um bestehende inklusive Infrastrukturen und behinderungsspezifische Dienstleistungen aufrechtzuerhalten, auch in Krisenzeiten. 

Partizipation von Menschen mit Behinderungen an allen gesellschaftlichen Gestaltungs- und Entscheidungsprozessen

In der aktuellen Corona-Krise hat sich erneut gezeigt, dass Menschen mit Behinderungen und ihre repräsentativen Organisationen noch immer viel zu wenig aktiv einbezogen und konsultiert werden. Ansonsten müssten sie derzeit nicht mit weitreichenden Barrieren und Ungleichheiten in grundlegenden Menschenrechtsbelangen wie dem Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen, Informationen, Hilfsmassnahmen oder dem Zugang zu Bildung kämpfen.

Das Recht auf Partizipation ist bereits in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert (Art. 21) und bildet ein Kernprinzip der UNO-Behindertenrechtskonvention (Art. 4.3) wie auch der Agenda 2030 (SDG 16.7). Die internationale Behindertenbewegung propagiert zu Recht «Nichts über uns ohne uns»: Menschen mit Behinderungen sind die Expertinnen und Experten, wenn es um Belange geht, die sie betreffen und sie müssen daher in alle gesellschaftlichen Gestaltungs- und Entscheidungsprozesse aktiv einbezogen und konsultiert werden. Die Schweiz muss dies in ihren nationalen wie auch internationalen Bemühungen in der Umsetzung der Agenda 2030 sicherstellen.

Hierbei ist es zentral, dass Menschen mit Behinderungen in ihrer Diversität partizipieren können, denn Menschen mit Behinderungen sind eine heterogene Gruppe mit einer Vielzahl von Beeinträchtigungen und Identitätsmerkmalen wie Ethnie, Hautfarbe, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität, Sprache, Religion, soziale Herkunft, Alter, Migrations-, Flüchtlings- oder anderem Status.

Datenerfassung und -desaggregierung nach Behinderung

Um sicherzustellen, dass niemand zurückgelassen wird und um Fortschritte bei der Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu messen, sind desaggregierte Daten zentral (Art. 31 UNO-Behindertenrechtskonvention, SDG 17.18). In Übereinstimmung mit SDG 17.18 müssen Daten nach «Einkommen, Geschlecht, Alter, Rasse, Ethnizität, Migrationsstatus, Behinderung, geografischer Lage und sonstigen im nationalen Kontext relevanten Merkmalen» aufgeschlüsselt werden. Für die Desaggregierung nach Behinderung sollen die Fragen der Washington Group on Disability Statistics  angewandt werden, mindestens das Kurzset wie auch das Kinderset.

Gleichzeitig müssen menschenrechtliche Indikatoren verwendet werden, um die Umsetzung der Agenda 2030 auf der Grundlage der UNO-Behindertenrechtskonvention zu messen. Das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) hat entsprechende Indikatoren  erarbeitet. Diese gilt es anzuwenden. Zu Menschen mit Behinderungen und ihrer Inklusion besteht eine grosse Datenlücke. Deshalb müssen Daten, die von zivilgesellschaftlichen Organisationen (u. a. von Organisationen von Menschen mit Behinderungen) gesammelt werden, anerkannt werden und die offiziellen Daten ergänzen.

Kontakt

CBM Schweiz
Mirjam Gasser
E-Mail

Schweizerischer Gehörlosenbund
André Marty
E-Mail 

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