Fortschritte auslösen

Mirjam Gasser ist seit Februar 2017 die Verantwortliche der CBM Schweiz für politische Arbeit. Im Interview gibt sie einen Einblick und stellt sich vor.

Was fordert die CBM Schweiz?

Die schweizerische Entwicklungszusammenarbeit soll die Rechte von Menschen mit Behinderungen systematisch berücksichtigen. Sie sollen gleichberechtigt am Leben teilnehmen und ihr Potential voll entfalten können wie jeder andere Mensch auch.

Welche Erfolge verzeichnen Sie bereits?

Bei der internationalen Konferenz zur Katastrophenvorsorge in Mexiko erreichten wir, dass die Schweiz in ihrer Stellungnahme die Menschen mit Behinderungen und ihren Einbezug hervorhob. An der zehnten UNO-Staatenkonferenz zur Behindertenrechts-Konvention in New York moderierte ich eine begleitende Veranstaltung zur «Partizipation von Menschen mit Behinderungen im öffentlichen und politischen Leben».

Daran nahm auch ein Vertreter der Schweizer Delegation teil. Ferner erstellten die Schweizer Behindertenorganisationen den sogenannten Schattenbericht zum ersten Bericht der Schweiz über die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention; die CBM Schweiz half, die Stellungnahmen zu «Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen» (Art.11) sowie «Entwicklungszusammenarbeit» (Art. 32) zu verfassen.

Wie gewinnen Sie Politiker?

Indem ich ihnen die Lage von Menschen mit Behinderungen in einem Entwicklungsland aufzeige und verdeutliche, wie sehr es das Engagement der Schweiz braucht. Gleichzeitig mache ich sie auf die Menschenrechtsverpflichtungen der Schweiz aufmerksam. Da ich selber mit einer Behinderung lebe, kann ich das glaubwürdig vertreten.

Nennen Sie bitte drei beste Argumente.

Wer mit Behinderung lebt, hat die gleichen Rechte. Sie gilt es zu garantieren, überall und immer. Niemanden zurücklassen: Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigt am Leben teilnehmen können. Anders lässt sich Armut nicht überwinden. Unser Land hat sich zur Inklusion verpflichtet.

Wie weit ist die Schweiz?

Sie hat die Umsetzung versprochen als einer der 174 Staaten, welche die UNO-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet haben. Bei der internationalen Entwicklungszusammenarbeit (Art. 32) und in der humanitären Hilfe (Art. 11) hinkt die Schweiz stark hinterher. Australien, Grossbritannien und Deutschland sind deutlich weiter und gestalten sie inklusiv, berücksichtigen also gezielt die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Auch in der nationalen Umsetzung bleibt für die Schweiz viel zu tun: Wer mit Behinderung lebt, wird zum Beispiel bei Beruf und Bildung noch immer stark benachteiligt.

Und die NGOs (Nichtregierungs-Organisationen)?

Die CBM Schweiz arbeitet in einer Koalition mit Handicap International und FAIRMED. Diese treiben wie wir die Inklusion voran und setzen sie entsprechend um. Ansonsten verwirklichen schweizerische NGOs noch nicht systematisch eine inklusive Entwicklungszusammenarbeit. Einige setzen einzelne Projekte um, was gut ist, aber nicht ausreicht.

Wo erleben Sie selbst Benachteiligung?

Als Rollstuhlfahrerin kann ich nicht spontan den Zug nehmen, bis auf einige S-Bahnen. Mindestens eine Stunde vorher muss ich mich anmelden, damit ich ein- und ausgeladen werde. Viele Geschäfte, Restaurants, Theater und Kinos sind nicht oder nur schlecht zugänglich – Kultur zu geniessen, ist für mich mit Barrieren verbunden. Ferner tanze ich in einer Kompanie und erlebe oft unzugängliche Bühnen und Garderoben.

Was kann ich als Einzelner tun?

Vom Spenden abgesehen können Sie sich auch im Alltag einsetzen: Zunächst, indem Sie allen auf Augenhöhe begegnen. Als Arbeitgeber können Sie Menschen mit Behinderungen einstellen. In einer Liegenschafts-Verwaltung können Sie für behindertengerechte Wohnungen sorgen und diese nur an Betroffene vermieten. Bei Wahlen und Abstimmungen können Sie die Rechte von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen. Und das sind nur ein paar Beispiele!

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